Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg
Baumschutzsatzung für Oldenburg
Begründung der Baumschutzsatzung
Bürgerbegehren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 1. Dezember die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Aufhebung der Baumschutzsatzung bestätigt. Gleichzeitig wurden Termin und wesentliche organisatorische Eckpunkte für den anstehenden Bürgerentscheid beschlossen. Die Abstimmung soll am 22. Februar 2026 stattfinden.
Infoblatt „Baumschutz ja – aber ohne Satzung!“
Spendenaufruf zum Bürgerentscheid 2026
Liebe Mitstreiter,
nun wird es am 22. Februar 2026 einen Bürgerentscheid zum Thema geben, bei dem rd. 135.000 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen sind.
In der Benachrichtigung der Stadt wird aber voraussichtlich nur sehr eingeschränkt über das Thema informiert. Wir wollen diese Wissenslücke schließen, u. a. mit dem Infoblatt „Baumschutz ja – aber ohne Satzung!“.
Geplant ist der Versand an alle rd. 62.000 möglichen Oldenburger Haushalte (ohne Werbeverweigerer). Zusätzlich wollen wir noch 5.000 Flyer drucken lassen, die wir in den nächsten Wochen verteilen oder auslegen können.
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Wir haben im Februar 2026 die vielleicht letzte Chance, die Zukunft der Oldenburger Gärten ohne Verbote zu sichern.
Wer noch spenden möchte, kann dies mit einer Überweisung auf folgendes Konto tun:
Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. (VWE)
Kreisgruppe Oldenburg-Ammerland
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE02 2805 0100 0017 4081 21
BIC: BRLADE21LZO
Stichwort: Spende Baumschutz Oldenburg
Der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. vertritt die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Der Verband ist unabhängig und gemeinnützig in Bund, Ländern und Kommunen aktiv. Er ist der Dachverband der Siedlergemeinschaften, die in Oldenburg beim Sammeln der Unterschriften besonders aktiv waren.
Es ist möglich Spendenbescheinigungen zu erhalten. Es werden aber nur Zuwendungsbescheinigungen für Beträge über 300 € erstellt. Bei Spenden, die 300 Euro nicht übersteigen, kann auch der Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug ausreichen.
Bei der Einzahlung bitte auch die Adresse mit angeben!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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