Wohnraumpolitik

Verband Wohneigentum lobt Verwaltung für Wohnraumförderung

Die Kreisgruppe Oldenburg-Ammerland im Verband Wohneigentum
Niedersachsen ist erfreut über den Vorschlag der Verwaltung nun auch die
Schaffung von Einliegerwohnungen in Eigenheimen in die Förderung aufzunehmen.
Gerade in Oldenburg, wo das Eigenheim wesentlich mehr vertreten ist als
in vergleichbar großen Städten, nennt der Verband die von ihm gewünschte
Anpassung nur konsequent.

"Wir helfen unseren Mitgliedern schon seit Jahrzehnten bei der Anpassung
der Eigenheime an die aktuelle Anforderungen.
Das Thema Vermietung kommt dabei ebenso vor wie Energieeinsparung oder
Barrierearmut."
sagt Siegfried Schliedermann, der Vorsitzende der Kreisgruppe.

Der Verband weist aber auch darauf hin, dass durch die Förderung die
Schaffung von Wohnraum in Eigenheimen nicht zum Selbstläufer wird.

"Von einer sicheren "my home is my castle" Situation zum Vermieter auch
nur einer Wohneinheit ist es ein großer Schritt."
stellt Thomas Myslik, der Wohnraumexperte des Verbandes fest.
"Neben den vielen gesetzlichen Auflagen, baulichen Anpassungen, der
Pflicht zur Nebenkostenabrechnung und vielem Mehr ist auch den
"Richtigen" für die eigenen "vier Wände" zu finden nicht problemlos."

Der Verband Wohneigentum unterstützt auf Wunsch seine Mitglieder mit
einer kostenlosen Erstberatung.
Diese Leistung ist im Mitgliedsbeitrag von nur 36 € jährlich enthalten.

Ansprechpartner Thomas Myslik

Einwand gegen das Bahnplanfeststellungsverfahren

7.3.2014

Kreisgruppe Oldenburg-Ammerland empfiehlt Mitgliedern einen
Einwand gegen das Bahnplanfeststellungsverfahren abzugeben


Ein großes Thema bei der Jahreshauptversammlung war auch die Bahnanbindung an den Jade-Weser-Port und damit die Ausbesserung der bestehenden Bahnstrecke. Lärmschutzwände wurden schon errichtet, sorgen nun aber für Beschattung des Grundstücks, abgesehen davon, dass Teile des Grundstücks dafür abgegeben werden mussten.
Die Jahreshauptversammlung rief daher seine Mitglieder und andere Hauseigentümer dazu auf in diesem Planfeststellungsverfahren einen Einwand abzugeben.
Näheres dazu ist auf dieser Homepage des Verbandes.
Mitglieder ohne Internet können sich an ihre Gemeinschaftsleiter wenden.
Ein Einwand muss allerdings bis zum 3.4. 2014 erfolgen, alle späteren werden ausgeschlossen. Nur wer einen Einwand erhebt, kann auch später klagen. Der neu gewählte Vorstand wird sich in seiner ersten Sitzung mit der Thematik befassen.


Informationen dazu gibt es:

Link zur Bahnseite der Stadtverwaltung

Link zur IBO mit Muster für Einwand gegen das Planfeststellungsverfahren

Hier sind auch Musterbriefe eingestellt, die die Erstellung eines Einwandes erleichtern.

Der Verband Wohneigentum schließt sich damit aber ausdrücklich nicht den gesamten Forderungen der Internetseiteninhaber an!